| Zulässig |
Unzulässig |
| Die
Tools und Technologien, die durch das MSDN Academic Alliance (MSDN-AA)
Programm zur Verfügung gestellt werden, dürfen ausschließlich zum
Zwecke von Forschung und Lehre eingesetzt werden. Eine kommerzielle
Nutzung ist nicht zulässig. Bitte halten Sie sich an die nachfolgenden
Definitionen. |
Die Software, die im
MSDN-AA-Programm enthalten ist, ist nicht zur infrastrukturellen
Ausstattung, weder in Unterrichtsräumlichkeiten, Laboratorien oder
Verwaltungseinrichtungen, zu verwenden. Sie muss der Forschung &
Lehre dienen. |
| Studierende,
die mindestens einen Kurs belegen, der von der teilnehmenden
Lehreinrichtung angeboten wird, sind berechtigt die Software auf ihrem
PC zu installieren. |
Studierende, die
keine Pflichtveranstaltungen in einem zugangsberechtigten Fach haben,
sind nicht berechtigt die MSDN-AA Software auf ihrem PC zu installieren. |
| Mitarbeiter
der Lehreinrichtung und Mitarbeiter, die am Systemverwaltungs- und
Dienstleistungsprozess für die MSDN-AA Software beteiligt sind, sind
berechtigt die Software auf ihrem PC zu installieren. |
Mitarbeiter,
die nicht direkt am Systemverwaltungs- oder Lehrprozess in Verbindung
mit MSDN-AA beteiligt sind, wie beispielsweise Verwaltungsassistenten,
sind nicht berechtigt die Software auf ihrem PC zu installieren. |
| Microsoft
Windows kann nur installiert werden, um die Benutzung anderer MSDN-AA
Software und Technologien zu ermöglichen, wie beispielsweise Microsoft
Visual Studio .NET für Lehre und Forschung. |
Windows
XP kann nicht ausschließlich als Zugangsterminal zum UNIX Telnet Server
verwendet werden. Windows Server™ 2003 darf nicht verwendet werden, um
einen E-Mail Server zu betreiben, auch nicht, wenn die E-Mail-Software
separat erworben wurde. |
| Mehrere
Lehreinrichtungen einer Institution können dem MSDN-AA-Programm
beitreten, wenn jede Lehreinrichtung die Qualifizierungskriterien
erfüllt. |
Software, die Teil des
MSDN-AA-Programms ist, kann nicht mit Lehreinrichtungen geteilt werden,
die nicht am MSDN-AA-Programm teilnehmen. Jedoch kann sie in gemeinsam
genutzten Laboren installiert werden, wenn die Studierenden der
teilnehmenden Lehreinrichutng diese Einrichtungen regelmäßig nutzen. |
| Der
designierte Programm-Administrator (PA) muss ein Mitarbeiter der
teilnehmenden Lehreinrichtung sein und ist für die Verwaltung, das
Management und die Einhaltung der Richtlinien der MSDN-Endbenutzer
Lizenzvereinbarung (EULA) und der MSDN-AA Lizenzerweiterung
verantwortlich. |
Der designierte
Programm-Administrator (PA) der teilnehmenden Lehreinrichtung kann kein
Lehr-assistent oder Student sein. Jedoch können Lehrassistenten und
Studierende den PA bei der Verwaltung des Programms unterstützen. |
| Jede
Vervielfältigung der Software muss eine echte und vollständige
Vervielfältigung sein und alle Urheberrechte und Markenzeichen
enthalten. Jede zur Verfügung gestellte Software muss alle Dateien
enthalten, die auf der CD vorhanden sind. |
Die
von MSDN-AA zur Verfügung gestellte Software kann nicht an Dritte
verkauft, vermietet, verpachtet oder übertragen werden. Dies beinhaltet
Anbieter, Berater, andere Unternehmen und Personal anderer Fachbereiche
und Institute. |
| Der
Programm-Administrator (PA) muss jeglichen Zugang zur Member's Area der
MSDN-AA Webseite durch andere Fakultätsangehörige autorisieren. |
Der
Programm-Administrator darf anderen Angehörigen der Lehreinrichtung
nicht gestatten Aufträge für zusätzliche Produktinstallationsschlüssel
(Keys) auf der MSDN-AA Webseite zu erteilen. |
| Entschließt
sich eine Lehreinrichtung die MSDN-AA Mitgliedschaft nicht zu
verlängern, kann sie die bereits installierte Software weiterhin nach
Ablauf der Mitgliedschaft zum Zwecke von Forschung und Lehre nutzen.
Jedoch darf die Software nicht länger an Studierende und sämtlichen
Mitarbeiter der Lehreinrichtung ausgehändigt werden. Ebenso ist sie
nicht auf neuen Geräten der Lehreinrichtung zu installieren. |
Studierende
und sämtliche Mitarbeiter der Lehreinrichtung können nach dem Verfall
der Mitgliedschaft keine MSDN-AA Software ausleihen oder downloaden. |