Zulassung
Zulassungsbestimmungen Drucken

Zum Studium an der Berufsakademie Sachsen kann nur zugelassen werden, wer

  • die allgemeine Hochschulreife,
  • die Fachhochschulreife,
  • die fachgebundene Hochschulreife,
  • eine vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannte Vorbildung besitzt oder
  • die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat

und einen

  • Ausbildungsvertrag mit einer Ausbildungsfirma abgeschlossen hat, die von der Koordinierungskommission der Studienakademie als geeignet angesehen und für die Ausbildung zugelassen worden ist.  
 

Kontakt

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