Liebe Studierende, liebe Dozentinnen und Dozenten, liebe Besucher,
aus aktuellem Anlass möchten wir Sie zur infektionspräventiven Regelung des Studienbetriebes in Riesa in den kommenden Wochen informieren.
Der Studienbetrieb läuft bis zum 30.04.2021 folgendermaßen:
- Distanz-Studium in allen Modulen, eine Ausnahme bilden u. a. Praktika. Hier entscheiden die jeweiligen Studiengangleiter_innen über das Format.
- Prüfungen werden durchgeführt allerdings unter strengen Hygieneauflagen (siehe Informationen aus den Studiengängen). Bei Nichteinhaltung der Hygieneauflagen ist keine Teilnahme an den Prüfungen möglich.
- In der Bibliothek können vorbestellte Bücher ausgeliehen und abgegeben werden. In den Kernzeiten (9-14 Uhr) stehen unsere Mitarbeiterinnen zur Verfügung
- Die Kolleginnen in den Büros der Studienorganisation stehen für Sie telefonisch oder per E-Mail beratend zur Verfügung
Ihre Studiengang- und Studienrichtungsleiter_innen informieren Sie zu aktuellen Modalitäten zu den Vorlesungen und Prüfungen kontinuierlich.
Studierende beachten bitte die unten stehenden Hinweise zum Nachweis eines Corona-Tests vor Betreten des Campus!
Unser Ziel ist es, Sie trotz aller widrigen Umstände gut auf die Modulprüfungen und den Studienabschluss vorzubereiten. Damit dies gelingt, ist Ihre Mitarbeit gefragt. Bitte reisen Sie nur an, wenn Sie gesund sind (auf die Aktualisierung der Selbstauskunft achten!). Informieren Sie uns umgehend über gesundheit.riesa@ba-sachsen.de. Halten Sie sich an die Regelungen der Corona-Schutzverordnung und unterstützen Sie damit unser Gesundheitswesen. Es kommt auf jeden Einzelnen/jede Einzelne an – zeigen Sie sich weiterhin solidarisch!
Herzliche Grüße
Ihre Ute Schröter-Bobsin
Direktorin
Datum der Information: 08.04.2021
Folgende Grundsätze gelten weiterhin:
- Beim Betreten der Gebäude der Staatlichen Studienakademie Riesa besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
- Abstandsregel: Sie müssen auf dem Campus den Mindestabstand von 1,50m zueinander einhalten.
- Unbedingte persönliche und einrichtungsbezogene Einhaltung der Hygiene-Grundregeln.
- Die Informationspflicht im Falle von Symptomen (Fieber, Husten und Atemnot können Anzeichen für eine Infektion mit dem Coronavirus sein), einer Infektion oder einer solchen in Ihrem Umfeld bleibt weiterhin bestehen. Bitte informieren Sie uns umgehend per Mail: gesundheit.riesa@ba-sachsen.de. Die betreffenden Personen dürfen sich bis zur ärztlichen Abklärung nicht auf dem Campusgelände aufhalten
Achtung: Neue Regelungen zum Nachweis eines Corona-Tests für Studierende ab dem 13.04.2021
Auf Grundlage der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 29. März 2021 hat die Direktorenkonferenz der Berufsakademie Sachsen am 08.04.2021 folgendes beschlossen. Ab dem 13. April ist bei allen Vor-Ort-Terminen an der Staatlichen Studienakademie Riesa (z.B. Prüfungen, Praktika o.ä.) von Studierenden eine Testbescheinigung mit negativem Ergebnis hinsichtlich des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 (Selbsttest, Schnelltest, o.a.) vorzulegen. Die Bescheinigung darf nicht älter als 48h sein und ist bei Prüfungen der Aufsichtsperson zu übergeben, bei Praktika der betreuenden Lehrperson und in allen anderen Fällen der Studienorganisation. Zur Dokumentation kann das folgende Dokument verwendet werden: Bescheinigung über das Vorliegen eines positiven oder negativen Antigen-Selbsttests zum Nachweis des SARS-CoV-2 Virus (sachsen.de) oder eine offizielle Testbescheinigung eines Corona-Testzentrums.
Eine Übersicht über die Testzentren im Landkreis Meißen finden Sie hier: Landkreis Meißen - Coronavirus (kreis-meissen.org) Das zur Akademie am nächsten gelegene Testzentrum befindet sich am Riesenhügel. Dort ist ein Test ohne Anmeldung an sechsTagen der Woche möglich.
Eine Übersicht über alle Testzentrum des Freistaates Sachsen ist hier verfügbar.