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Aktuelle Regelungen zur Lehre an der Staatlichen Studienakademie Riesa

02. Dezember 2020

Liebe Studierende,

aus aktuellem Anlass möchten wir Sie zur infektionspräventiven Regelung des Studienbetriebes in Riesa in den kommenden Wochen informieren. 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom  27.11.2020 sowie des aktuellen Infektionsgeschehens im Landkreis Meißen (7-Tage-Inzidenz Stand heute 213,1; nach RKI) haben wir uns auf die folgenden standortspezifischen Regelungen verständigt:

Im Zeitraum vom 01.12. – 06.12.2020 Intensivierung der Hybridlehre, d.h.

  • Umstellung auf mind. 50% Online Lehre in ggf. geteilten Gruppen unter Zuschaltung über digitale Plattformen
  • Belegung der großen Räume (1.208; 1.308; 2.301 und 6.106a+b) mit nicht mehr als 25 Studierenden

Im Zeitraum vom 07.12.2020 – 08.01.2021 Umstieg auf 100% Online Lehre mit Ausnahme von:

  • Laborübungen und Praktika
  • Planspielen
  • mündlichen und schriftlichen Prüfungen

Prüfungen sind wie oben angegeben von der Regelung ausgenommen, finden jedoch ab sofort unter Einhaltung von 1,50m Abstand und des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung statt. Im Falle einer Präsentation oder mündlichen Prüfung kann der Mund-Nasen-Schutz abgesetzt werden, wenn der Abstand zu Prüfern und Mitprüflingen mind. 1,50m beträgt.

Die Lage wird in KW 1 neu bewertet – wir informieren Sie dann entsprechend.

Wir hoffen, dass wir auf diese Weise unseren Beitrag zur Reduzierung des Infektionsgeschehens in Sachsen leisten können, dass Sie und Ihre Familien gesund bleiben und ein frohes Weihnachtsfest verbringen können.

Herzliche Grüße
Ihre Ute Schröter-Bobsin
Direktorin

Datum der Information: 30.11.2020

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