zum Hauptinhalt (Navigation überspringen)
Logo: Studieren im Markt

Vor dem Studium

Das Duale Studium

Studierende bilden das BA-Logo aus Personen
Foto: I. Wehner

Das Studium an der Berufsakademie Sachsen ist eine Alternative zum Studium an Fachhochschulen und Universitäten.

Das Wesensmerkmal des Dualen Studiums ist die Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft bei einer anspruchsvollen akademischen und zugleich praxisintegrierenden Ausbildung. An der Staatlichen Studienakademie Riesa können sich Studierende sowohl in betriebswirtschaftlichen als auch in ingenieurwissenschaftlich-technischen Studienrichtungen qualifizieren. Jedes Semester umfasst einen dreimonatigen wissenschaftlich-theoretischen und einen dreimonatigen praktischen Studienabschnitt. In nur drei Jahren werden die Studierenden so berufspraktisch auf Hochschulniveau qualifiziert und können im Anschluss sofort als qualifizierte Fach- und Führungskräfte von den Unternehmen eingesetzt werden.

Hier einige wichtige Merkmale des Studiums an einer Berufsakademie:

  • Regelstudienzeit drei Jahre
  • Duales Studium
  • Ausbildungsvergütung und ggf. BAföG
  • Studienbeginn jeweils am 1. Oktober des laufenden Jahres
  • Abschlüsse: Bachelor of Arts (B.A.), Bachelor of Science (B.Sc.), Bachelor of Engineering (B.Eng.)

Gemäß §14 Sächsisches Berufsakademiegesetz ist der Bachelorabschluss der Berufsakademie Sachsen dem Bachelorabschluss der Hochschulen gleichgestellt.

Bewerbungsverfahren

Drum prüfe, wer sich bindet. Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten zur Studienberatung. Jeweils im Januar können Sie zum Tag der offenen Hochschultür einen Blick in Seminarräume und Labore werfen und sich über die Studienangebote bei Studenten und Dozenten informieren. Zudem sind wir auf vielen regionalen und überregionalen Messen vertreten. Wissen Sie schon konkret, was Sie studieren möchten, dann kontaktieren Sie den jeweiligen Studiengangsleiter und vereinbaren ein persönliches Beratungsgespräch.

Verpassen Sie keine wichtige Information und melden Sie sich frühzeitig unverbindlich über unser Voranmeldeformular an. Wir setzen uns dann direkt mit Ihnen in Verbindung.

Die Wahl des richtigen Praxispartners will gut überlegt sein. Unter dem Menüpunkt Praxispartner auf den Seiten der jeweiligen Studiengänge finden Sie Kontaktinformationen zu Unternehmen, die aktuell Studienplätze anbieten.

Sollten Sie schon Kontakt zu einem Unternehmen haben, welches noch kein anerkannte Praxispartner der Berufsakademie Sachsen ist, beraten wir Sie gern zu Anerkennungsvoraussetzungen und Ablauf. Nehmen Sie Kontakt zu den Studiengangsleitern auf.

Passt es zwischen Studienbewerber und Praxispartner, so wird ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Dieser Ausbildungsvertrag sowie der Antrag auf Zulassung zu einem Studium ist an das Sekretariat des jeweiligen Studienganges zu senden.

Im Studiengang wird entsprechend den Kapazitäten geprüft, ob der Student zugelassen werden kann. Herzlich willkommen an unserer Akademie!

Persönliche Voraussetzungen

Studierende im Seminarraum | Staatlichen Studienakademie Riesa
Foto: Mario Schmitt Photography | Campus der Staatlichen Studienakademie Riesa

Das Studium an der Berufsakademie ist kompakt und zeitintensiv - Letzteres insbesondere mit Blick auf die Präsenzzeiten und das eigenverantwortliche Lernen. Ihre Studientage in den Theoriephasen sind mitunter lang und immer anspruchsvoll. Dafür brauchen Sie eine ausreichende Portion Motivation und Ausdauer. Im Team lernt es sich besser und auch unterhaltsamer, daher ist es von Vorteil, wenn Sie ein Quantum Kontaktfreudigkeit mitbringen. Weil Sie in den Theoriephasen letztlich das Allgemeine im Besonderen suchen, benötigen Sie die Fähigkeit zum abstrakten, vernetzten und kreativen Denken. Zudem ist eine gute theoretische Vorbildung auf mathematisch-naturwissenschaftlichem Gebiet und mindestens einer Fremdsprache erforderlich. Schließlich müssen Sie den Willen haben, zielstrebig und mit hoher Intensität in beiden Studienabschnitten - Theorie und Praxis - zu arbeiten. Und Sie dürfen nie vergessen, dass Studium auch immer das ist, was Sie eigeninitiativ daraus machen.

Formale Zugangsvoraussetzungen

© Eva Kahlmann - Fotolia.com

Nach §9 Sächsisches Berufsakademiegesetz ist zum Studium an der Berufsakademie Sachsen berechtigt, wer

  • die allgemeine Hochschulreife besitzt,
  • die Fachhochschulreife besitzt,
  • die fachgebundene Hochschulreife besitzt,
  • eine von der Berufsakademie Sachsen als gleichwertig anerkannte Vorbildung besitzt,
  • die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat,
  • einen Fortbildungsabschluss nachweisen kann, der den Anforderungen von § 17 Absatz 3 Nummer 2 bis 5 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 2013 (SächsGVBl. S. 3), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, genügt und an einem Beratungsgespräch an der Berufsakademie Sachsen teilgenommen hat oder
  • einen anderen beruflichen Fortbildungsabschluss nachweisen kann, der den Anforderungen von § 17 Absatz 4 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes genügt

und mit einem Praxispartner einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat, der den von der Direktorenkonferenz nach § 25 Absatz 2 Satz 2 Nummer 14 aufgestellten Grundsätzen für die Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses entspricht. Die Bewerber müssen über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Der Nachweis der fachgebundenen Hochschulreife berechtigt zum Studium in einem entsprechenden Studiengang.

Bewerber, die nicht über eine Zugangsberechtigung verfügen, können durch Bestehen einer Zugangsprüfung die Berechtigung zum Studium an der Berufsakademie Sachsen erwerben, wenn sie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Das Nähere zur Zugangsprüfung regelt die Berufsakademie Sachsen in einer Ordnung.

Für den Zugang zum Studium kann zusätzlich auch der Nachweis einer berufspraktischen Ausbildung oder Tätigkeit verlangt werden, wenn der Studiengang dies erfordert.

Über die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als Zugangsberechtigung zur Berufsakademie Sachsen entscheidet diese im Rahmen des Zulassungsverfahrens. Die Berufsakademie Sachsen kann vom Studienbewerber die Vorlage einer gutachterlichen Stellungnahme einer vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst anerkannten Gutachterstelle für ausländische Bildungsnachweise verlangen.

Eine Studienberechtigung kann über eine Zugangsprüfung erworben werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind

1. Sie verfügen über keine der nachfolgenden Zugangsvoraussetzungen:

  • allgemeine Hochschulreife,
  • Fachhochschulreife,
  • fachgebundene Hochschulreife,
  • eine vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannte Vorbildung,
  • erfolgreich abgelegte Meisterprüfung,
  • Abschluss einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B.  Techniker).

2. Sie verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung.

Die Zugangsprüfung besteht aus

  • jeweils einer schriftlichen Klausur in den Fächern Mathematik und Englisch,
  • und studienbereichs- bzw. studiengangsspezifischen Prüfungen.

Die Zulassung zur Zugangsprüfung ist schriftlich zu beantragen. Dem (formlosen) Antrag sind beizufügen:

  • Nachweise über die Berufsausbildung (amtlich beglaubigt),
  • eine Erklärung des Bewerbers, dass er noch nie versucht hat, eine Studienberechtigung für ein Studium im tertiären Bildungsbereich zu erwerben,
  • eine Erklärung darüber, welchen Studiengang der Bewerber belegen möchte,
  • ein tabellarischer Lebenslauf.

Weitere Einzelheiten können der Ordnung über die Zugangsprüfung zum Erwerb der Studienberechtigung (PDF 3.05 MB) entnommen werden.

Zur Vorbereitung auf die Zugangsprüfung (und auch das Studium selbst) bietet die Berufsakademie Sachsen mit dem eFlex-Programm spezielle Kurse an.

Bewerbung bei einem geeigneten Unternehmen (Praxispartner)© Picture-Factory - Fotolia.com

Um ein Studium an der Berufsakademie aufzunehmen ist - aufgrund der besonderen Praxisintegration neben den o.g. formalen und persönlichen Zugangsbedingungen - ein unterschriebener Ausbildungsvertrag mit einem anerkannten Praxispartner erforderlich.

Dafür nehmen Sie selbstständig und möglichst frühzeitig Kontakt zu einem geeigneten Unternehmen auf. Bei der Suche nach einem geeigneten Praxispartner sind die jeweiligen Studienberatungen der Studiengänge gern behilflich.

Oder Sie schlagen uns ein Unternehmen vor, das der/die jeweilige Leiter/in des Studiengangs auf dessen Antrag auf Eignung als Praxispartner prüft und bei positiver Entscheidung zulässt.

Die Auswahl und Feststellung der fachlichen und persönlichen Eignung des Bewerbers erfolgt dann durch den Praxispartner - zahlreiche Unternehmen nutzen hierfür eigene Assessments.

Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Ihrem Unternehmen und dem Studenten ist der Ausbildungsvertrag, der Ihnen zum Download bereitsteht. Er regelt insbesondere:

  • die Regelstudienzeit,
  • die genaue Ortsfestlegung der Bildungsstätte,
  • die mögliche Ausbildungsvergütung,
  • den Urlaubsanspruch,
  • die Rechte und Pflichten von Praxispartner und Studenten

Nach Zulassung durch die Staatliche Studienakademie sind Sie gleichzeitig Student der Staatlichen Studienakademie und Mitarbeiter Ihres Unternehmens. Sie genießen somit studentische Vergünstigungen, erhalten eine monatliche Vergütung vom Praxispartner und sind sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer.

Copyright © 2022 Berufsakademie Sachsen, Alle Rechte vorbehalten ImpressumDatenschutzerklärungBarrierefreiheitserklärung Privatsphäre Einstellungen
Das Studium an der Berufsakademie Sachsen wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.

Cookie Einstellungen

Wir verwenden auf dieser Website mehrere Arten von Cookies, um Ihnen ein optimales Online-Erlebnis zu ermöglichen, die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals zu erhöhen und unsere Kommunikation mit Ihnen stetig zu verbessern. Sie können entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und welche nicht (mehr dazu unter „Individuelle Einstellung“).
Name Verwendung Laufzeit
privacylayerStatusvereinbarung Cookie-Hinweis1 Jahr
cc_accessibilityCookie für bessere Zugänglichkeit1 Tag
Name Verwendung Laufzeit
_pk_idMatomo13 Monate
_pk_refMatomo6 Monate
_pk_sesMatomo30 Minuten
_pk_cvarMatomo30 Minuten
_pk_hsrMatomo30 Minuten
_pk_testcookieMatomoEnde der Sitzung