ECHE wurde verlängert
Noch kurz vor Weihnachten erhielt die Berufsakademie Sachsen die Mitteilung, dass für die Jahre 2021 bis 2027 wiederum die ECHE (Erasmus Charta for Higher Education) zugesprochen wurde.
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privacylayer | Statusvereinbarung Cookie-Hinweis | 1 Jahr |
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_pk_id | Matomo | 13 Monate |
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Das Studium an der Berufsakademie Sachsen ist eine Alternative zum Studium an Fachhochschulen und Universitäten.
Das Wesensmerkmal des Dualen Studiums ist die Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft bei einer anspruchsvollen akademischen und zugleich praxisintegrierenden Ausbildung. An der Staatlichen Studienakademie Riesa können sich Studierende sowohl in betriebswirtschaftlichen als auch in ingenieurwissenschaftlich-technischen Studienrichtungen qualifizieren. Jedes Semester umfasst einen dreimonatigen wissenschaftlich-theoretischen und einen dreimonatigen praktischen Studienabschnitt. In nur drei Jahren werden die Studierenden so berufspraktisch auf Hochschulniveau qualifiziert und können im Anschluss sofort als qualifizierte Fach- und Führungskräfte von den Unternehmen eingesetzt werden.
Hier einige wichtige Merkmale des Studiums an einer Berufsakademie:
Gemäß §14 Sächsisches Berufsakademiegesetz ist der Bachelorabschluss der Berufsakademie Sachsen dem Bachelorabschluss der Hochschulen gleichgestellt.
Drum prüfe, wer sich bindet. Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten zur Studienberatung. Jeweils im Januar können Sie zum Tag der offenen Hochschultür einen Blick in Seminarräume und Labore werfen und sich über die Studienangebote bei Studenten und Dozenten informieren. Zudem sind wir auf vielen regionalen und überregionalen Messen vertreten. Wissen Sie schon konkret, was Sie studieren möchten, dann kontaktieren Sie den jeweiligen Studiengangsleiter und vereinbaren ein persönliches Beratungsgespräch.
Verpassen Sie keine wichtige Information und melden Sie sich frühzeitig unverbindlich über unser Voranmeldeformular an. Wir setzen uns dann direkt mit Ihnen in Verbindung.
Die Wahl des richtigen Praxispartners will gut überlegt sein. Unter dem Menüpunkt Praxispartner auf den Seiten der jeweiligen Studiengänge finden Sie Kontaktinformationen zu Unternehmen, die aktuell Studienplätze anbieten.
Sollten Sie schon Kontakt zu einem Unternehmen haben, welches noch kein anerkannte Praxispartner der Berufsakademie Sachsen ist, beraten wir Sie gern zu Anerkennungsvoraussetzungen und Ablauf. Nehmen Sie Kontakt zu den Studiengangsleitern auf.
Passt es zwischen Studienbewerber und Praxispartner, so wird ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Dieser ist an das Sekretariat des jeweiligen Studienganges zu senden.
Im Studiengang wird entsprechend den Kapazitäten geprüft, ob der Student zugelassen werden kann. Herzlich willkommen an unserer Akademie!
Das Studium an der Berufsakademie ist kompakt und zeitintensiv - Letzteres insbesondere mit Blick auf die Präsenzzeiten und das eigenverantwortliche Lernen. Ihre Studientage in den Theoriephasen sind mitunter lang und immer anspruchsvoll. Dafür brauchen Sie eine ausreichende Portion Motivation und Ausdauer. Im Team lernt es sich besser und auch unterhaltsamer, daher ist es von Vorteil, wenn Sie ein Quantum Kontaktfreudigkeit mitbringen. Weil Sie in den Theoriephasen letztlich das Allgemeine im Besonderen suchen, benötigen Sie die Fähigkeit zum abstrakten, vernetzten und kreativen Denken. Zudem ist eine gute theoretische Vorbildung auf mathematisch-naturwissenschaftlichem Gebiet und mindestens einer Fremdsprache erforderlich. Schließlich müssen Sie den Willen haben, zielstrebig und mit hoher Intensität in beiden Studienabschnitten - Theorie und Praxis - zu arbeiten. Und Sie dürfen nie vergessen, dass Studium auch immer das ist, was Sie eigeninitiativ daraus machen.
Nach §9 Sächsisches Berufsakademiegesetz ist zum Studium an der Berufsakademie Sachsen berechtigt, wer
und mit einem Praxispartner einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat, der den von der Direktorenkonferenz nach § 25 Absatz 2 Satz 2 Nummer 14 aufgestellten Grundsätzen für die Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses entspricht. Die Bewerber müssen über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Der Nachweis der fachgebundenen Hochschulreife berechtigt zum Studium in einem entsprechenden Studiengang.
Bewerber, die nicht über eine Zugangsberechtigung verfügen, können durch Bestehen einer Zugangsprüfung die Berechtigung zum Studium an der Berufsakademie Sachsen erwerben, wenn sie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Das Nähere zur Zugangsprüfung regelt die Berufsakademie Sachsen in einer Ordnung.
Für den Zugang zum Studium kann zusätzlich auch der Nachweis einer berufspraktischen Ausbildung oder Tätigkeit verlangt werden, wenn der Studiengang dies erfordert.
Über die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als Zugangsberechtigung zur Berufsakademie Sachsen entscheidet diese im Rahmen des Zulassungsverfahrens. Die Berufsakademie Sachsen kann vom Studienbewerber die Vorlage einer gutachterlichen Stellungnahme einer vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst anerkannten Gutachterstelle für ausländische Bildungsnachweise verlangen.
Eine Studienberechtigung kann über eine Zugangsprüfung erworben werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind
1. Sie verfügen über keine der nachfolgenden Zugangsvoraussetzungen:
2. Sie verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung.
Die Zugangsprüfung besteht aus
Die Zulassung zur Zugangsprüfung ist schriftlich zu beantragen. Dem (formlosen) Antrag sind beizufügen:
Weitere Einzelheiten können der Ordnung über die Zugangsprüfung zum Erwerb der Studienberechtigung (PDF 3.05 MB) entnommen werden.
Zur Vorbereitung auf die Zugangsprüfung (und auch das Studium selbst) bietet die Berufsakademie Sachsen mit dem eFlex-Programm spezielle Kurse an.
Um ein Studium an der Berufsakademie aufzunehmen ist - aufgrund der besonderen Praxisintegration neben den o.g. formalen und persönlichen Zugangsbedingungen - ein unterschriebener Ausbildungsvertrag mit einem anerkannten Praxispartner erforderlich.
Dafür nehmen Sie selbstständig und möglichst frühzeitig Kontakt zu einem geeigneten Unternehmen auf. Bei der Suche nach einem geeigneten Praxispartner sind die jeweiligen Studienberatungen der Studiengänge gern behilflich.
Oder Sie schlagen uns ein Unternehmen vor, das der/die jeweilige Leiter/in des Studiengangs auf dessen Antrag auf Eignung als Praxispartner prüft und bei positiver Entscheidung zulässt.
Die Auswahl und Feststellung der fachlichen und persönlichen Eignung des Bewerbers erfolgt dann durch den Praxispartner - zahlreiche Unternehmen nutzen hierfür eigene Assessments.
Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Ihrem Unternehmen und dem Studenten ist der Ausbildungsvertrag, der Ihnen zum Download bereitsteht. Er regelt insbesondere:
Nach Zulassung durch die Staatliche Studienakademie sind Sie gleichzeitig Student der Staatlichen Studienakademie und Mitarbeiter Ihres Unternehmens. Sie genießen somit studentische Vergünstigungen, erhalten eine monatliche Vergütung vom Praxispartner und sind sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer.