Um ein Studium an der Berufsakademie aufzunehmen ist - aufgrund der besonderen Praxisintegration neben den o.g. formalen und persönlichen Zugangsbedingungen - ein unterschriebener Ausbildungsvertrag mit einem anerkannten Praxispartner erforderlich.
Dafür nehmen Sie selbstständig und möglichst frühzeitig Kontakt zu einem geeigneten Unternehmen auf. Bei der Suche nach einem geeigneten Praxispartner sind die jeweiligen Studienberatungen der Studiengänge gern behilflich.
Oder Sie schlagen uns ein Unternehmen vor, das der/die jeweilige Leiter/in des Studiengangs auf dessen Antrag auf Eignung als Praxispartner prüft und bei positiver Entscheidung zulässt.
Die Auswahl und Feststellung der fachlichen und persönlichen Eignung des Bewerbers erfolgt dann durch den Praxispartner - zahlreiche Unternehmen nutzen hierfür eigene Assessments.
Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Ihrem Unternehmen und dem Studenten ist der Ausbildungsvertrag, der Ihnen zum Download bereitsteht. Er regelt insbesondere:
- die Regelstudienzeit,
- die genaue Ortsfestlegung der Bildungsstätte,
- die mögliche Ausbildungsvergütung,
- den Urlaubsanspruch,
- die Rechte und Pflichten von Praxispartner und Studenten
Nach Zulassung durch die Staatliche Studienakademie sind Sie gleichzeitig Student der Staatlichen Studienakademie und Mitarbeiter Ihres Unternehmens. Sie genießen somit studentische Vergünstigungen, erhalten eine monatliche Vergütung vom Praxispartner und sind sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer.